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Wie ist der weitere Verlauf der Psychotherapie?Nach den ersten Sitzungen werden wir gemeinsam ein Therapie- oder Coachingziel, sowie eine passende Frequenz, festlegen. Die Sitzungen sind freiwillig und können jederzeit eingestellt werden. Ich bitte Sie trotzdem, rechtzeitig Bescheid zu geben, falls Sie die Therapie vorzeitig beenden möchten.
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Wie hoch sind die momentanen Zuschüsse der Sozialversicherungsträger?Die Zuschüsse der Krankenkassen belaufen sich im Jahr 2024 für Einzeltherapie (je 50 Minuten) auf: ÖGK: 28,08 € (Selbstbehalt: 71,92 €) BVAEB: 46,60 € (Selbstbehalt: 53,40 €) SVS: 37,50 € (Selbstbehalt: 62,50 €) Zusatzversicherungen decken zum Teil auch psychotherapeutische Behandlung ab. Bitte klären Sie das direkt mit Ihrer Versicherung.
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Welche Voraussetzungen müssen Sie für eine Psychotherapie erfüllen?Die psychische Störung ist als Krankheit anzusehen und vor der zweiten psychotherapeutischen Behandlung ist eine ärztliche Untersuchung notwendig. Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt bestätigt diese auf dem Formular, das Sie hier downloaden können bzw. beim Arzt/bei der Ärztin aufliegt. Bringen Sie diese Bestätigung bitte anschließend mit in die Therapie.
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Wie verläuft das Erstgespräch?Das Erstgespräch dient einem ersten Kennenlernen vor dem Beginn einer Psychotherapie oder einem Coaching, dort können Sie Ihr Anliegen schildern und erhalten einen Einblick wie ich arbeite. Anschließend können Sie sich in Ruhe überlegen, ob und wie Sie mit mir therapeutisch arbeiten möchten. Das Erstgespräch ist unverbindlich, dauert 50 Minuten und wird regulär verrechnet.
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Wie erhalten Sie den Kostenzuschuss der Krankenkasse?Für die ersten 10 Einheiten übermitteln Sie: die ärztliche Bestätigung samt dem Datum der ärztlichen Untersuchung, diese muss vor der 2. Psychotherapiesitzung erfolgt sein, die Honorarnoten und die Zahlungsbestätigung Ihrer Krankenkasse. Ab der 11. Einheit übermitteln Sie: die ärztliche Bestätigung samt dem Datum der ärztlichen Untersuchung, diese muss vor der 2. Psychotherapiesitzung erfolgt sein, den unterschriebener Antrag auf Kostenzuschuss (diesen erhalten Sie von mir), die Honorarnoten und die Zahlungsbestätigung Ihrer Krankenkasse.
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Wie lautet die Absageregelung?Sollten Sie einmal verhindert sein, so bitte ich um eine Absage bis maximal 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Ich bitte um Verständnis, dass ich bei kurzfristigeren Absagen das vereinbarte Honorar verrechnen werde.
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